Das E-Rezept
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Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Am 1. Januar 2024 wurde das herkömmliche rosafarbene Papierrezept durch das moderne E-Rezept abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Versicherte verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich in elektronischer Form.

Sorgen muss sich keiner machen – auch Patientinnen und Patienten ohne Smartphone werden mit dem neuen E-Rezept an ihre Medikamente kommen.

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis.

Das E-Rezept wird in jeder Apotheke angenommen – hierbei gibt es drei bequeme Einlösewege:

  • Einlösung per elektronischer Gesundheitskarte (eGK):
    Die unkomplizierteste Methode besteht darin, das Rezept mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke zu verifizieren. Der Apotheker kann über sein Kartenterminal sicher auf das Rezept im digitalen Gesundheitsnetz zugreifen.
  • Nutzung der kostenfreien E-Rezept-App der gematik
    Durch die App kann der auf dem Smartphone-Display angezeigte Code gescannt werden. Nutzer der App haben zudem die Möglichkeit, das E-Rezept im Voraus elektronisch an die Apotheke zu senden, um die Verfügbarkeit des gewünschten Arzneimittels zu prüfen. Das bestellte Medikament kann dann entweder selbst abgeholt oder per Botenservice der Apotheke geliefert werden.
  • Klassisch per Papierausdruck
    Sie erhalten in Ihrer Praxis einen Papierausdruck mit QR-Codes, die zu den E-Rezept-Daten führen. Mit dem Papierausdruck kann Ihre Apotheke auf das elektronische Rezept zugreifen und Sie erhalten wie gewohnt Ihre Arzneimittel.

Vorteile

 

Wie erhalten Sie die E-Rezept-App?

Um ein Rezept elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen Sie die E-Rezept-App der gematik. Laden Sie die App kostenfrei im jeweiligen Store herunter:

Bitte befolgen Sie unsere Schritt-für-Schritt Anleitung zum Anmeldeprozess für die E-Rezept-App. In dieser Anleitung finden Sie ausführliche Informationen darüber, wie Sie die E-Rezept-App aktivieren können, um E-Rezepte empfangen zu können.

 

Welche Voraussetzungen zur Nutzung der E-Rezept-App gibt es?

  • Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle (NFC) und der zugehörigen PIN
    Nahezu alle unsere Versicherten verfügen über eine Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle (NFC). Um die dazugehörige PIN per Briefzustellung zu erhalten, ist eine sichere Identifizierung in einem unserer Service-Center erforderlich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Gesundheitskarte mit.
    Alternativ können Sie die Identifikation auch bequem über die elektronische Patientenakte (ePA) "Meine energie-BKK ePA" App oder unsere neue Online-Service-App "Meine energie-BKK" durchführen. Hierbei erfolgt u. a. die sichere Identifikation mittels des Postident-Verfahrens, entweder in einer Postfiliale oder durch Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID).
    Nach einer erfolgreichen Identifizierung erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen Ihren PIN/PUK Brief

oder

  • Freischaltung per elektronische Patientenakte "Meine energie-BKK ePA" App
    Um die E-Rezept-App sofort zu nutzen, können Sie sich auch über Ihre bereits verwendete elektronische Patientenakte "Meine energie-BKK ePA" - App freischalten lassen. Bei der Anmeldung in der E-Rezept-App wählen Sie einfach die Funktion "Versicherungs-App" aus und suchen die energie-BKK in der Liste der Krankenkassen. Nach Auswahl werden Sie automatisch zu Ihrer "Meine energie-BKK ePA"-App weitergeleitet. Beachten Sie bitte, dass Sie in Ihrer ePA-App angemeldet sein müssen.

Falls beide Optionen nicht infrage kommen, besteht die Möglichkeit, die E-Rezept-App mit eingeschränktem Funktionsumfang zu nutzen. Dabei kann der Rezeptcode vom Ausdruck abgescannt, digital gespeichert und in einer Apotheke vorgezeigt werden.

 

Das bietet das E-Rezept!

  • Zeitersparnis: Innerhalb eines Quartals können Praxen Folgerezepte direkt in die E-Rezept-App übermitteln. Zudem besteht die Möglichkeit, Medikamente bereits von zu Hause aus in der Apotheke zu reservieren oder zu bestellen. Denken Sie jedoch daran, falls Sie in einem folgenden Quartal erneut ein e-Rezept benötigen, Ihrer Praxis Ihre Gesundheitskarte vorzulegen.
  • Rezepte für Angehörige: Falls der Weg zum Arzt oder zur Apotheke für pflegebedürftige Angehörige beschwerlich ist, können Sie über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder die gemeinsame Nutzung der E-Rezept-App verschriebene Medikamente für diese abholen. Die App bietet mit der Familienfunktion die Möglichkeit, Rezepte für Angehörige in Ihrer eigenen E-Rezept-App zu verwalten.
  • Nachhaltigkeit: Die vollständige Nutzung der E-Rezept-App führt zu weniger ausgedruckten Rezepten. Durch die digitale Ausstellung von Folgerezepten und die Möglichkeit, Medikamente in der Apotheke zu bestellen, werden zudem unnötige Fahrten vermieden.
  • Mehrfachverordnungen: Ihre Arztpraxis kann Ihnen nun elektronisch Folgeverordnungen ausstellen, wodurch Sie bis zu vier Folgeverordnungen gleichzeitig erhalten können. Die Einlösefristen werden dabei vom Behandler festgelegt. Es ist zu beachten, dass Folgeverordnungen, für die der Einlösezeitraum noch nicht gilt, gesperrt sind.

 

Weiterführende ausführliche Informationen zum E-Rezept und der E-Rezept-App finden Sie auf den Webseiten der gematik.

Das E-Rezept
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